Vollzug des Wasserhaushaltgesetztes (WHG), des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) sowie der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Soffen (AwSV)
Rechtliche Betreuung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizölverbraucheranlagen: Prüfpflichten, Anzeigepflichten, Eignungsfeststellungen) in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft als technische Sachverständige
Gewässeraufsicht: Indirekteinleitungen von Abwasser; die Überwachung der Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben
Einsatz bei Ölunfällen
Erlass von Anordnungen bei Verstößen gegen Vorschriften des Wasserrechts, in Form von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern
Wir wünschen uns von Ihnen:
Erfolgreich (zeitnah) abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungswirt/-in (m/w/d) der Fachrichtung Allgemeine Innere Verwaltung oder in einer vergleichbaren Fachrichtung
Erfüllung der persönlichen, beamtenrechtlichen Voraussetzungen (u.a. spezifische Vor- und Ausbildung, laufbahnrechtliche Gleichwertigkeit, gesundheitliche Eignung)
Führerscheinklasse B
Darüber hinaus wünschen wir uns:
Hohes Maß an Organisations- und Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick sowie Loyalität
Selbständige und strukturierte Arbeitsweise sowie hohe Belastbarkeit und ausgeprägte Kommunikations- und Kontaktfähigkeit
Zeitliche Flexibilität und hohe Einsatzbereitschaft
Ein technisches Verständnis sowie die Freude, digital zu arbeiten
Wir bieten Ihnen:
für externe Bewerber (m/w/d) die Möglichkeit einer Übernahme bis Besoldungsgruppe A 8. Nähere Informationen finden Sie z. B. unter www.oeffentlicher-dienst.info
zahlreiche Angebote in den Bereichen flexible und individuelle Arbeitszeit, Gesundheitsmanagement und Work-Life-Balance sowie Weiterbildungs- und Entwicklungsmanagement
einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz
Wertschätzender Umgang zwischen Führungskräften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Attraktive Sozialleistungen wie zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen. Umzugskostenzusage bei Versetzungen
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die Wahrnehmung der Aufgaben in Vollzeit gesichert ist